Bewerbung

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich junge Journalistinnen und Journalisten aus Nordrhein-Westfalen, aus einem Entwicklungsland, aus Osteuropa oder Israel, sofern sie
ein ausgeprägtes Interesse an entwicklungspolitischen Fragestellungen haben,
bereits Erfahrungen im journalistischen Bereich besitzen (ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist wünschenswert)
nicht älter als 35 Jahre sind, und
die offizielle Amtssprache des Gastlandes beherrschen (ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zumindest Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen).

Welche Leistungen umfasst das Stipendium?

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten
einen pauschalen Zuschuss für den Lebensunterhalt im Gastland (die Stipendien werden so bemessen, dass den Stipendiatinnen und Stipendiaten keine Kosten für Aus- und Weiterbildung entstehen und dass der Lebensunterhalt im Gastland bestritten werden kann),
eine Flug- und Reisekostenpauschale (bei ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten stellt die Stiftung den Flugschein für den Hin- und Rückflug),
einen Sachkostenzuschuss (z.B. für Literatur),
einen Zuschuss für Reisen im Gastland
(nur für ausländische Stipendiatinnen und Stipendiaten:) sofern notwendig, einen bis zu viermonatigen Sprachkurs im Goethe-Institut Düsseldorf
Vor dem Stipendium und während des Stipendiums sichert die Heinz-Kühn-Stiftung eine fachgerechte Betreuung zu, die im Gastland in Zusammenarbeit mit einer der Stiftungen der politischen Parteien erfolgt.
Pflichten aus dem Stipendium

Die nordrhein-westfälischen Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, in Abstimmung mit der Stiftung einen Aus- und Fortbildungsplan für das jeweilige Reiseland zu erarbeiten und diesen Plan während des Stipendiums zu erfüllen. Zugleich verpflichten Sie sich, innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des Stipendiums einen ausführlichen Bericht über den Aufenthalt im Gastland vorzulegen. Die Heinz-Kühn-Stiftung veröffentlicht die Berichte im Jahrbuch der Stiftung.

Wie kann man sich bewerben?

Journalistinnen und Journalisten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten zunächst Kontakt mit der Stiftung aufnehmen, um mögliche Reiseländer und Themen abzustimmen. Bewerbungen für das jeweils kommende Jahr sind bis zum 30. November zu richten an die
Heinz-Kühn-Stiftung
c/o Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Stadttor 1
40219 Düsseldorf
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  2. Nachweise über die erlernte und ausgeübte Berufstätigkeit
  3. Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse
  4. ausführliche Begründung der Bewerbung und des Reiselandes
  5. Exposé zum geplanten Recherche-Thema

Wer entscheidet über das Stipendium ?

Die in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber aus Nordrhein-Westfalen werden nach einer Vorauswahl zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch vor einem Auswahlgremium unter Vorsitz eines Vorstandsmitglieds der Heinz-Kühn-Stiftung eingeladen. Die Entscheidung trifft dann das Kuratorium der Heinz-Kühn-Stiftung auf Vorschlag des Vorstandes.

Wo gibt es weitere Informationen?

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen
Frau Ute Maria Kilian in Düsseldorf

(c) Heinz-Kühn-Stiftung 2009